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Verfahrensrecht

Abo Abgabenordnung //

Das Kooperationsprivileg (§ 57 Abs. 3 AO) auf dem europarechtlichen Prüfstand

Mit Beschluss v. 22.5.2025 hat der BFH dem EuGH die Rechtsfragen vorgelegt, ob (1) eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende staatliche Beihilfe vorliegt, wenn für eine wirtschaftliche Tätigkeit die Steuerbegünstigung eines Zweckbetriebs auch dann gewährt wird, falls insoweit die steuerbegünstigten Zwecke nicht unmittelbar selbst verwirklicht werden, (2) dem dafür erforderlichen selektiven Vorteil womöglich entgegensteht, dass die entsprechende Körperschaft gemeinnützigkeitsrechtlichen Beschränkungen unterliegt, und (3) ob – bei Bejahung einer Beihilfe – eine nur unwesentliche Änderung einer Altbeihilfe, die bereits vor dem 1.1.1958 bestand, gegeben ist, welche nicht notifikationspflichtig ist.

Abo Abgabenordnung //

Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen der Richtsatzsammlung

Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung. Soweit sich ein solcher Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ergeben könnte, wird der Anspruch jedenfalls durch § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 FVG ausgeschlossen; danach ist die Vertraulichkeit der Sitzung zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde.

Abo Abgabenordnung //

Buchführungspflicht einer ausländischen Personengesellschaft

Die Einkünfte einer luxemburgischen Personengesellschaft in der Rechtsform einer Societé en commandite simple – (S.e.c.s.) – sind durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und nicht durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Denn die S.e.c.s., deren Rechtsform der einer KG ähnelt, ist nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Diese Pflicht schlägt nach § 140 AO auf das deutsche Steuerrecht durch

Abo Einkommensteuer //

Anerkennung von Aufwendungen für eine Zins-Swap-Vereinbarung als Betriebsausgaben erfordert objektive Konnexität mit dem zu sichernden Darlehen

Aufwendungen für eine Zins-Swap-Vereinbarung sind nur dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn eine objektive Konnexität zwischen Swap- und Darlehensvertrag besteht. Dies ist der Fall, wenn beide Vereinbarungen vollinhaltlich aufeinander abgestimmt sind oder auf einem einheitlichen Finanzierungskonzept beruhen.

Abo Fokus //

Fokus: BAG stärkt Kündigungsschutz für Schwangere

Das Bundesarbeitsgericht hatte über eine Kündigungsschutzklage einer schwangeren Arbeitnehmerin zu urteilen, die erst nach der ordentlichen Kündigung von der Schwangerschaft erfuhr. Fraglich war, wann die Frist für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage beginnt. Lesen Sie im Folgenden, wie das BAG den Schutz der Schwangeren durch sein Urteil stärkt (BAG, Urteil v. 3.4.2025 - 2 AZR 156/24, JAAAJ-90763).

Abo Verfahrensrecht //

Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Aussetzungszinsen auch nach dem 31.12.2022

Zinssatzspreizung zwischen Aussetzungszinsen und Nachzahlungs-/Erstattungszinsen kritisch

Der 4. Senat des FG Köln hegt auch für Zeiträume nach dem 31.12.2022 verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der sogenannten Aussetzungszinsen nach § 238 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 237 AO, da sich deren Höhe mit 0,5 % pro Monat signifikant von der Höhe der Nachzahlungs-/Erstattungszinsen i. H. von 0,15 % pro Monat nach § 238 Abs. 1a i. V. mit § 233a AO unterscheidet.

Abo Abgabenordnung //

Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung

Bei verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung richtet sich die Höhe des Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 8 Satz 2 AO, sodass Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie die Höhe der Steuer zu berücksichtigen sind. Der Verspätungszuschlag kann daher höher ausfallen als bei Anwendung des § 152 Abs. 5 AO, der eine Höhe von 0,25 % der festgesetzten Steuer vorsieht, jedoch bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 152 Abs. 8 Satz 1 AO ausgeschlossen ist.

Abo Außenprüfung //

Schätzungsbefugnis bei nur in Papierform vorliegenden Daten?

Wenn der Prüfer in einer Außenprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung gem. § 162 AO zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Pflicht zur Nutzung der einheitlichen Datenschnittstelle gem. § 147b AO samt Schätzungsbefugnis zu sehen (s. Beyer, NWB 48/2024 S. 3294).

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