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Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 15.7.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/056). Das zunächst zum Thema ergangene BMF-Schreiben v. 17.4.2025 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.4.2025) hat das BMF am 6.6.2025 zurückgezogen (vgl. Online-Nachricht v. 10.6.2025).

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