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Gewerbesteuer

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Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften II (BFH)

Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG ist nicht anwendbar, wenn eine Oberpersonengesellschaft ihren Anteil an der Unterpersonengesellschaft veräußert, deren Gewerbeertrag nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG (teilweise) von der Gewerbesteuer befreit ist (BFH, Urteil v. 8.5.2025 - IV R 40/22; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften I (BFH)

Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft (BFH, Urteil v. 8.5.2025 - IV R 9/23; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters (BFH)

Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 2000 fällt unter die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EGV (heute Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV). Die Anwendbarkeit der Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EGV (heute Art. 64 Abs. 1 AEUV) wird grundsätzlich nicht durch Ausführungen eines Schreibens einer Oberfinanzdirektion über eine zugunsten von Steuerpflichtigen nur eingeschränkte Anwendung einer Norm beeinflusst (BFH, Urteil v. 26.2.2025 - I R 33/21; veröffentlicht am 3.7.2025).

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Verlustabzugsverbot nach § 8c Abs. 1 KStG bei unterjährigem schädlichem Anteilseignerwechsel bei einem Organträger (FG)

Bei einem der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG unterliegenden unterjährigen schädlichen Erwerb der Anteile am Organträger ist der anteilige Verlust einer Organgesellschaft bis zum schädlichen Erwerb im Wege einer vertikalen Ergebnissaldierung im Organkreis vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Organträgers abzuziehen (entgegen BMF-Schreiben v. 28.11.2017, BStBl I 2017, S. 1645, Rz. 37: FG Düsseldorf, Urteil v. 9.12.2024 - 6 K 1772/20 K,G,F; Revision anhängig, BFH-Az. I R 11/25).

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Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr (BFH)

Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 15.6.2004 - VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914) (BFH, Beschluss v. 20.3.2025 - III R 14/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs (BFH)

Der BFH hat zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA entschieden, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt. § 15b EStG (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gewerbesteuer keine Anwendung (BFH, Urteil v. 18.12.2024 - I R 12-13/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Organschaft und atypisch stille Beteiligung II (BFH)

Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren - unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 17/21; veröffentlicht am 3.4.2025).

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Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis (BFH)

Die von einer AG (als Organgesellschaft einer inländischen Holdinggesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften unterliegen in vollem Umfang der Gewerbesteuer und ein Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 EStG ist -ausschließlich- bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis nicht möglich (BFH, Urteil v. 16.10.2024 - I R 16/20; veröffentlicht am 13.3.2025).

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Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der (teilweise) mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist (BFH)

Veräußert der Hauptbeteiligte seinen Anteil an der Personengesellschaft (Hauptgesellschaft), unterliegt der Veräußerungsgewinn § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG. Dies gilt sowohl für den auf den Unterbeteiligten entfallenden Veräußerungsgewinn als auch für den Veräußerungsgewinn, der auf den "unbelasteten" Gesellschaftsanteil entfällt (BFH, Urteil v. 21.11.2024 - IV R 26/22; veröffentlicht am 6.2.2025).

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