DBA Liechtenstein Artikel 14 i.d.F. für 2011
Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger
				Arbeit
Die Bundesrepublik
			 Deutschlandunddas Fürstentum
			 Liechtenstein –
in Anbetracht des Wunsches der
			 Vertragsstaaten, ihre Beziehung weiterzuentwickeln, indem sie zu beiderseitigem
			 Nutzen im Bereich der Besteuerung zusammenarbeiten,
vor dem Hintergrund des am 2.
			 September 2009 geschlossenen Abkommens zwischen der Regierung der
			 Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über
			 den Informationsaustausch in Steuersachen,
in Anbetracht des Wunsches der
			 Vertragsstaaten, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der
			 Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
			 abzuschließen –
sind wie folgt
			 übereingekommen: