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BFH Urteil v. - III R 101/75 BStBl 1978 II S. 292

Gesetze: BewG 1965 § 69 Abs. 1

Aus dem Flächennutzungsplan allein können keine Rechtsfolgerungen für die Bewertung als Grundvermögen hergeleitet werden

Leitsatz

Wird eine Grundstücksfläche in einen Flächennutzungsplan einbezogen, steht aber am Bewertungsstichtag noch nicht fest, ob sie in absehbarer Zeit anderen als landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird, so ist diese Grundstücksfläche noch nicht gemäß BewG 1965 § 69 Abs. 1 als Grundvermögen (Bauerwartungsland) zu bewerten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 292
HAAAA-91313

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