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BFH Urteil v. - III R 115/75 BStBl 1977 II S. 794

Gesetze: BewG 1965 § 90DV zu § 90 BewG 1965DV zu § 2 Abs. 4 und 5

Abrundung der Wertzahl auch nach oben zulässig

Leitsatz

Die durchschnittliche Wertzahl (§ 2 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes) ist gegebenenfalls auch nach oben abzurunden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 794
HAAAA-91271

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