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BFH Urteil v. - I R 147/74 BStBl 1977 II S. 46

Gesetze: EStG § 44 Abs. 3 Satz 2KapStDV § 6 Abs. 1

Zur Frage, wann Gutschriften einer Genossenschaft auf Geschäftsguthaben der Genossen als Kapitalerträge zugeflossen sind

Leitsatz

Gutschriften einer Genossenschaft auf den Geschäftsguthaben der Genossen sind diesen nur dann als Kapitalerträge zugeflossen, wenn sie dadurch von einer sonst bestehenden Verpflichtung zur Einzahlung auf ihre Geschäftsanteile befreit werden.

Beträge, die den Geschäftsguthaben nach Erhöhung der Geschäftsanteile aus den offenen Rücklagen der Genossenschaft gutgeschrieben werden, dienen regelmäßig nicht der Erfüllung einer solchen Verpflichtung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 46
EAAAA-91220

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