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BFH Urteil v. - IV R 100/72 BStBl 1976 II S. 776

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1 und Nr. 2EStG § 21 Abs. 2 und 3

Kosten einer Zweitwohnung am Sitz des Betriebs sind keine Betriebsausgaben

Leitsatz

Ein Ehepaar, das im Ausland am Sitz eines seiner Gewerbebetriebe seinen Hauptwohnsitz hat und das auch in der Bundesrepublik einen Gewerbebetrieb unterhält, kann die Kosten einer nach seinen privaten Lebensbedürfnissen eingerichteten vollständigen Zweitwohnung am Sitz des Betriebes in der Bundesrepublik nicht als Betriebsausgabe abziehen, wenn es an diesem Ort im Durchschnitt nahezu die Hälfte des Jahres lebt und dort auch einen zweiten Wohnsitz begründet hat. Befindet sich die Wohnung in einem eigenen Betriebsgebäude, so ist demgemäß die Nutzung der Wohnung eine Entnahme.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 776
YAAAA-91167

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