Gesetze: LAG §§ 17, 80 Abs. 1 und 2BewG 1934 §§ 56 Abs. 2, 73 Abs. 1 und 3, 77 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3VStG 1954 §§ 4, 7 Nr. 2AO § 214 Nr. 3 Buchst. b
Zur Feststellung eines besonderen Einheitswerts für das inländische Betriebsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Für das zum Inlandvermögen gehörende inländische Betriebsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen i.S. des Vermögensteuergesetzes ist ein besonderer Einheitswert festzustellen.
2. Im Verfahren über die Feststellung dieses Einheitswerts ist darüber zu entscheiden, ob für das im Inland betriebene Gewerbe, dem das Vermögen dient, im Inland eine Betriebstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist.
3. Das der Vermögensabgabe unterliegende Vermögen in Berlin (West) eines beschränkt Abgabepflichtigen ist nicht nach den in Berlin (West) bei der Vermögensteuer für die Ermittlung des Inlandsvermögens maßgebenden Vorschriften errechnet, wenn anstelle des für das inländische Betriebsvermögen i.S. des § 77 Abs. 2 Nr. 3 BewG 1934 festzustellenden Einheitswertes ein auf der Grundlage der unbeschränkten Steuerpflicht festgestellter Einheitswert für das Betriebsvermögen zugrunde gelegt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 708 JAAAA-91159
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