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BFH Urteil v. - IV R 205/75 BStBl 1976 II S. 576

Gesetze: GewStG §§ 3 Nr. 1, 35c Nr. 2 Buchst. cGewStDV § 13

Lotterieeinnehmer auch mit der Haltung von Lagerlosen und deren Teilnahme an der Losziehung steuerfrei

Leitsatz

Zur Tätigkeit des Einnehmers eines staatlichen Lotterieunternehmens, die nach § 13 GewStDV nicht der Gewerbesteuer unterliegt, kann es auch gehören, daß der Lotterieeinnehmer sogenannte Lagerlose vorrätig hält und hierdurch selbst an den einzelnen Losziehungen der Lotterie teilnimmt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 576
GAAAA-91147

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