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BFH Urteil v. - I R 201/73 BStBl 1975 II S. 848

Gesetze: EstG § 16 Abs. 1EstG 3 § 4 Abs. 2 Nr. 1

Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Betriebsveräußerung erhöht den tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn

Leitsatz

Die Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung infolge der Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns (Abweichung vom , BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 848
TAAAA-91092

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