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BFH Urteil v. - III R 30/73 BStBl 1974 II S. 506

Gesetze: BewG 1965 §§ 79 bis 81, 82 Abs. 2

Erhöhung des Grundstückswerts wegen übergroßer Fläche nur, wenn diese in der Jahresrohmiete nicht berücksichtigt ist

Leitsatz

Bei der Bewertung eines Mietwohngrundstücks nach dem Ertragswertverfahren bei der Hauptfeststellung des Einheitswerts auf den kann ein Zuschlag nach § 82 Abs. 2 BewG 1965 wegen übergroßer Fläche nur dann gemacht werden, wenn die übergroße Fläche in der Höhe der Jahresrohmiete überhaupt nicht berücksichtigt ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 506
TAAAA-90966

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