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BFH Urteil v. - IV R 88-89/69 BStBl 1972 II S. 730

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2a und bEStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beiträgen selbständig tätiger Steuerpflichtiger zu Versorgungskassen

Leitsatz

Die Beiträge und sonstigen Zahlungen des selbständig tätigen Steuerpflichtigen an seine berufsständische Versorgungskasse, gegen die er und seine Angehörigen einen Anspruch bzw. eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung haben, sind in vollem Umfange nicht als Betriebsausgaben, sondern als Sonderausgaben im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG zu behandeln.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 730
YAAAA-90798

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