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BFH Urteil v. - I R 179/70 BStBl 1972 II S. 632

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2

Zur Hinzurechnung immaterieller Wirtschaftsgüter beim Pächter

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß bei der Ermittlung des Gewerbeertrages und des Gewerbekapitals eines Pächters keine Hinzurechnungen wegen Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter in Betracht kommen, wenn solche Wirtschaftsgüter nicht durch von der Raumpacht klar abgrenzbare Pachtzahlungen konkretisiert sind (hier: Verkaufsstand in einem Bahnhof der Bundesbahn).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 632
AAAAA-90793

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