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BFH Urteil v. - I R 205/66 BStBl 1972 II S. 455

Gesetze: EStG 1958 § 16 Abs. 3EStG 1958 § 4 Abs. 1 Satz 5

Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Leitsatz

Wurde ein bisher als gewerblich behandelter Weinbau- und Weinhandelsbetrieb dadurch, daß der Steuerpflichtige den Zukauf von Weintrauben einschränkte und den Eigenanbau erweiterte, zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, und blieb daher der Grund und Boden bei der Gewinnermittlung für die Zukunft außer Ansatz, so führte dies nicht zur Realisierung der im Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 455
NAAAA-90767

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