Kompaktwissen Weiterbildung
Christian Eisenschink

Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft für Technische Betriebswirte

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-470-10252-8

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Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft für Technische Betriebswirte (2. Auflage)

44. Berücksichtigen der rechtlichen Möglichkeiten im Ein- und Verkauf sowie der Lieferklauseln des internationalen Warenverkehrs

4.14.1 Vertragsanbahnung und Vertrag

4.1.14.1.1 Antrag, Angebot, Vertragsabschluss und Verhandlungen

Im Rahmen der Aktivitäten beim Ein- und Verkauf werden Angebote angefordert. Ein Angebot vermittelt einen ersten Eindruck vom Lieferanten. Angebote können zum Vergleich verwendet werden, um einen Lieferanten auszuwählen. Ein Angebot im kaufmännischen Sinne muss nicht immer ein Angebot im rechtlichen Sinne sein.

Wenn ein Lieferant ein Angebot abgibt, um einem Kunden Teile zu liefern, dann wird durch diesen Antrag (§ 145 BGB; Angebot im rechtlichen Sinne) eine empfangsbedürftige Willenserklärung abgegeben. Wenn der Kunde mit dem Antrag (Offerte) einverstanden ist, dann liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor.

Eine Willenserklärung beinhaltet ein

  • inneres Element (Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswillen) und

  • ein äußeres Element (Äußerung gegenüber Dritten: ausdrücklich, z. B. mündlich oder schriftlich oder konkludent).

Eine konkludente Willenserklärung kann ein schlüssiges Verhalten (z. B. Handbewegung, Kopfnicken,…) sein. Schweigen stellt keine Willenserklär...

Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft für Technische Betriebswirte

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