Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2021
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil L: UmsatzsteuerS. 685
I. Vordrucke
1. Umsatzsteuererklärung 2021 – Hauptvordruck USt 2 A
S. 686
S. 687
S. 688
S. 689
S. 690
S. 691
2. Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022
S. 692
S. 693
Hinweis für die Umsatzsteuererklärung 2021
Mit Schreiben v. hat das BMF den Vordruck für die Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 bekannt gegeben. Mit Wirkung zum wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Telekommunikationsleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG erweitert. Im Vordruckmuster sind daher diese Umsätze in der Kz 209 (Zeile 105) vom leistenden Unternehmer einzutragen. Vom Leistungsempfänger sind diese Umsätze in Kz 877/878 (Zeile 101) anzugeben.
Durch Art. 14 Nr. 4 i. V. mit Art. 50 Abs. 6 des Jahressteuergesetzes 2020 v. wurde mit Wirkung zum die Bestimmung des Orts der Lieferung nach § 3c UStG geändert. Dabei wurde insbesondere die besondere Regelung zur Bestimmung des Orts von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 5 Satz 3 bis 5 UStG auf innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 UStG erweitert (§ 3c Abs. 4 UStG). Der Leistungsort der vorgenannten sonstigen Leistungen bzw. der Lieferungsort der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe, die von ein...