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BFH Urteil v. - II 64/65 BStBl 1971 II S. 533

Gesetze: GrEStG §§ 10, 11BewG a. F. § 14 Abs. 1BewG a. F. 2 (BewG 1965 § 12 Abs. 1, 2)

Leitsatz

1. Eine (Zins-)Forderung kann wegen Verjährung uneinbringlich und deshalb bei der Bewertung der Gegenleistung außer Ansatz zu lassen sein.

2. Ist zweifelhaft, ob eine möglicherweise verjährte Forderung durchsetzbar ist, so kann sie entsprechend mit einem niedrigeren Schätzwert anzusetzen sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 533
QAAAA-90672

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