Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2021
1. Aufl. 2022
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Teil C: Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage GS. 197
I. Vordrucke
1. Anlage G 2021
S. 198
S. 199
Hinweise zur Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Jeder Ehegatte mit gewerblichen Einkünften hat eine eigene Anlage G abzugeben. Neben der redaktionellen Fortschreibung der Anlage G auf den Veranlagungszeitraum 2021 haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben. Diese Änderungen werden im Folgenden erläutert.
Gliederung der Anlage G: Die Anlage G gliedert sich in folgende Abschnitte:
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Zeile | Seite der Anlage | Bezeichnung |
1 bis 3 | 1 | Allgemeine Angaben |
4 bis 16 | 1 | Gewinn |
17 bis 23 | 1 | Zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG |
31 bis 46 | 2 | Veräußerungsgewinn |
47 bis 56 | 2 | Sonstiges |
Zeile 12 (neu): Zeile 12 wurde neu in das Formular eingefügt. Die Besteuerungsgrundlagen für Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO) sind formlos, d. h. ohne gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, in die Einkommensteuerfestsetzung einzubeziehen. Von dieser Regelung sind u. a. Ehegattengemeinschaften betroffen. Hintergrund für diese Änderung ist das , BStBl 2021 II S. 17 – zu Einkünften aus Photovoltaikanlagen bei einer Ehegatten-GbR. Unter der Voraussetzung, dass kein Streit über Höhe und Aufte...