Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2021
1. Aufl. 2022
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Teil B: Kinder – Anlagen Kind und K
I. Vordrucke
1. Anlage Kind 2021
S. 152
S. 153
S. 154
2. Anleitung zur Anlage Kind 2021
S. 155
S. 156
S. 157
S. 158
S. 159
Hinweis
Anlage „Kind“: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage „Kind“ auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Allgemeines: Die in der Anlage „Kind“ enthaltenen Zeilen mit Abfragen, in denen eDaten berücksichtigt werden, die grundsätzlich nicht mehr zu erklären sind (Zeile 31 bis 33 = Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung sowie erstattete Beträge), wurden im Hinblick auf den eDaten-Verzicht bereits im Vorjahr neu gestaltet. In der Zeile 3 wird darauf hingewiesen, wie Zeilen/Bereiche der Anlage „Kind“ zu erkennen sind, in denen grundsätzlich keine Eintragungen mehr vorzunehmen sind. Der Hinweis lautet: „Daten für die mit ‚e‘ gekennzeichneten Zeilen liegen im Regelfall vor und müssen nicht ausgefüllt werden. – Bitte Infoblatt eDaten/Anleitung beachten –“.
Zeile 6 (Kinderbonus): Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz v. , BGBl 2021 I S. 330, wird für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ein Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) von insgesamt 150 € gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG). Der Einmalbetrag wird als Kindergeld im Rahmen der Vergleichsberechnung (Günstigerprü...