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BFH Urteil v. - III R 125/69 BStBl 1971 II S. 379

Gesetze: BewG 1965 § 121 Abs. 2 Nr. 7VStG § 2 Abs. 1 und 2

DBA/Schweiz Art. 3 Abs. 4; BewG 1965 § 121 Abs. 2 Nr. 7; VStG § 2 Abs. 1 und 2

Leitsatz

Die stille Beteiligung einer Person mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in der Schweiz an einem Handelsgewerbe mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Beteiligung an einem gesellschaftlichen Unternehmen, für die die Besteuerungshoheit nach Art. 3 Abs. 4 DBA/Schweiz der Bundesrepublik Deutschland zugeteilt ist. Der Senat schließt sich dem BFH-Urteil I R 205/67 vom (BFH 95, 171, BStBl II 1969, 325) an.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 379
SAAAA-90654

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