Lutz Schlafmann, Oliver Zschenderlein

Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte - Lösungsheft

19. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-470-00691-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-52750-5

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Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte - Lösungsheft (19. Auflage)

B. Arbeitsrecht und soziale Sicherung

1. Berufsbildung

1.1 Inhalt des Berufsbildungsvertrages

Lehrbuch Seite 152

Lösung zu Aufgabe 105:

a)

Es kann unterstellt werden, dass Jan noch schulpflichtig ist (seit seiner Einschulung sind noch keine 12 Schuljahre abgelaufen). Somit ist er noch schulpflichtig und muss die Berufsschule besuchen (= Pflicht). Ergänzend sind § 13 Satz 2 Nr. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG zu beachten (= Verpflichtung des Auszubildenden, die Berufsschule zu besuchen).

b)

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG haben Ausbildende ihre Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Hieraus ergibt sich auch, dass Jan von seinem Ausbilder zur Berufsschule angemeldet werden muss.

c)

Ja, nach § 15 Abs. 1 BBiG muss Jan für den Berufsschulunterricht von der betrieblichen Arbeitszeit freigestellt werden.

d)

Nach § 15 Abs. 2 BBiG wird bei Jan der Berufsschulbesuch wie folgt auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet:

  • wöchentlich stattfindender Berufsschulunterricht („erster“ Berufsschultag): mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 BBiG),

  • zweiwöchentlich stattfindender Berufsschulunterricht („zweiter“ Berufsschultag): mit der Berufsschulunterrichtszeit einschließlich Pausen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).

Lösung zu Aufgabe 106:

a)

Ausbildender ist, wer einen Auszubildenden...

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