Lutz Schlafmann, Oliver Zschenderlein

Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte

20. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-470-00681-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-52740-6

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Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte (20. Auflage)

B. Arbeitsrecht und soziale Sicherung

Im Gegensatz zum Bürgerlichen Recht (BGB), Handelsrecht (HGB) und Sozialrecht (SGB) gibt es kein Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet mit zahlrechen Spezialgesetzen und einer eigenen Gerichtsbarkeit. Arbeitsrecht ist Sonderrecht der Arbeitnehmer.

1. Berufsausbildung

1.1 Inhalt des Berufsausbildungsvertrages

Mit Abschluss des Berufsausbildungsvertrages gehen die Vertragspartner bestimmte Pflichten ein. Auf der anderen Seite erwerben sie bestimmte Rechte. Die Berufsausbildung soll berufliche Grundkenntnisse und die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln (§ 1 Abs. 2 und 3 BBiG).

Rechtliche Grundlage der Berufsausbildung ist in wesentlichen Teilen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es legt fest, dass die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften auf den Berufsausbildungsvertrag dann angewendet werden, wenn keine besonderen ausbildungsrechtlichen Regelungen vorliegen (§ 10 Abs. 2 BBiG).

Für jugendliche Auszubildende (noch nicht 18 Jahre alt) gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Nach § 11 BBiG hat der Vertrag bestimmte Mindestangaben zu enthalten, ist schriftlich abzufassen und von b...

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