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BFH Urteil v. - III 88/65 BStBl 1969 II S. 395

Gesetze: BewG in der Fassung vor dem BewG 1965 §§ 10, 13 Abs. 2 Satz 2

Leitsatz

Der gemeine Wert der Anteile an einer Kapitalgesellschaft läßt sich nur aus solchen Verkaufspreisen ableiten, bei deren Bildung alle den freien Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebots und der Nachfrage unter Heranziehung objektivierter Wertmaßstäbe, zu denen vor allem das Gesamtvermögen und die Ertragsaussichten gehören, berücksichtigt worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 395
YAAAA-90490

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