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BFH Urteil v. - III 319/63 BStBl 1967 III S. 596

Gesetze: BewG a. F. § 77 Abs. 3 Satz 2

Leitsatz

Nach § 77 Abs. 3 Satz 2 BewG a.F. kann eine Schuld auch dann, wenn sie nach Entstehung und Zweckbestimmung mit dem Inlandsvermögen verknüpft ist, nur abgezogen werden, wenn sie das Inlandsvermögen belastet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 596
YAAAA-90331

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