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BFH Urteil v. - IV 344/65 BStBl 1967 III S. 322

Gesetze: GewStG §§ 8 Nr. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

1. Grundsätzlich gehört bei Kontokorrentverhältnissen die während eines längeren Zeitraums bestehende Mindestschuld zu den Dauerschulden. Eine Ausnahme gilt für Warenschulden in der Regel nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen den einzelnen Krediten und bestimmten Warengeschäften von den Kreditaufnahmen bis zum Ende der Abwicklungen jedes einzelnen Warengeschäfts eindeutig nachgewiesen wird.

2. Der Steuerpflichtige hat diese Zusammenhänge zwischen einzelnen Krediten und bestimmten Warengeschäften leicht prüfbar nachzuweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 322
GAAAA-90311

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