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BFH Urteil v. - I 249/63 BStBl 1966 III S. 685

Gesetze: GewStG § 2GewStDV § 1EStG 1960 § 18 Abs. 1 Ziff. 1

Leitsatz

Der Inhaber einer Fahrschule, der die Fahrschulerlaubnis auf Grund § 20 Abs. 2 Fahrlehrerverordnung, nicht aber außerdem die Fahrlehr- Erlaubnis (den Fahrlehrerschein) besitzt, übt im allgemeinen keine unterrichtende Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG aus und unterliegt der Gewerbesteuer.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 685
TAAAA-90269

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