Gesetze: EStG 1950 bis 1958 § 38LStDV 1950 bis 1957 § 46AO § 147
Leitsatz
1. Wann hat ein durch Haftungsbescheid für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in Anspruch genommener Arbeitgeber Anspruch auf Mitteilung der Berechnungsgrundlagen für die nachgeforderte Lohnsteuer?
2. Eine Anfrage eines örtlich unzuständigen Finanzamts zur Ermittlung des zuständigen Finanzamts unterbricht in der Regel die Verjährung nicht.
3. Ein rechtskräftiger Lohnsteuerjahresausgleich schließt nicht aus, vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Wege der Haftung Lohnsteuer für das Kalenderjahr nachzufordern, für das der Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen worden ist.
4. Sind nach einer Lohnsteuerprüfung viele und meist kleine Lohnsteuerbeträge auf Grund eines im wesentlichen gleichliegenden Tatbestands nachzuzahlen, so bleibt das Finanzamt in der Regel im Rahmen seines billigen Ermessens, wenn es zur Vereinfachung des Verfahrens sich entschließt, den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1962 III Seite 282 JAAAA-89971
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