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BFH Urteil v. - VII 134/59 U BStBl 1961 III S. 296

Gesetze: AO § 124UStG § 16UStDB § 77

Leitsatz

Ansprüche auf Umsatzsteuervergütung werden mit der Bekanntgabe des Vergütungsbescheids fällig. Erst von diesem Zeitpunkt an kann der Steuerpflichtige mit ihnen gegen Steuerforderungen aufrechnen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 296
XAAAA-89910

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