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BFH Urteil v. - VI 115/55 U BStBl 1957 III S. 300

Gesetze: EStG § 26AO § 222 Abs. 1 Ziff. 2

Leitsatz

1. Hängt die Anwendung einkommensteuerrechtlicher Vorschriften von dem Bestehen einer Ehe ab, so sind für die Beurteilung dieses Erfordernisses allein bürgerlich-rechtliche Grundsätze maßgebend.

2. Für die Aufdeckung einer Tatsache durch die Betriebsprüfung genügt es, daß die Tatsache dem Finanzamt im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung bekannt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 300
ZAAAA-89756

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