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BVerfG 27.06.1991 2 BvR 1493/89

Einkommensteuer; | keine Freistellung von Kapitaleinkünften (§ 20 EStG)

Das über Verfassungsbeschwerden entschieden, mit denen die steuerliche Freistellung von - nicht der KapErtrSt unterliegenden - Kapitalerträgen begehrt wurde, weil die Besteuerung dieser Einkünfte nicht gesichert sei. Das BVerfG hat die Gleichheitswidrigkeit der bisherigen Erhebungsregelung festgestellt und dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens bis zum durch hinreichende Vorkehrungen zu gewährleisten, daß die privaten Kapitalerträge gleichheitsgerecht besteuert werden.