Bei der Ermittlung des im Einzelnen nicht nachgewiesenen behinderungsbedingten Mehrbedarfs eines volljährigen behinderten Kindes wird das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld nicht auf den Behinderten-Pauschbetrag angerechnet
Leitsatz
Bei der Entscheidung, ob ein volljähriges behindertes Kind, das bei seiner Familie lebt, i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 1996 außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist, sofern kein Einzelnachweis erfolgt, jedenfalls ein behinderungsbedingter Mehrbedarf in Höhe der Pauschbeträge des § 33 b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. Dieser pauschale Mehrbedarf wird nicht mit einem erhaltenen Pflegegeld verrechnet (gegen R 180 d Abs. 4 Satz 2 EStR 1996 bis 1998).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 72 BB 2000 S. 138 Nr. 3 BFH/NV 2000 S. 372 Nr. 3 DB 2000 S. 128 Nr. 3 FR 2000 S. 216 Nr. 4 INF 2000 S. 220 Nr. 7 CAAAA-88796
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