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NWB Nr. 30 vom Seite 2349 Fach 2a Seite 2189

Überblick über die Rechtsprechung des BFH zur Abgabenordnung im Jahr 2001

von Ministerialrat Josef Lohrer, Oberviechtach

I. Steuerliche Begriffsbestimmungen, Zuständigkeit, Steuergeheimnis

1. Gesetz

Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, können Grundrechte berühren, wobei in die erforderliche grundrechtliche Bewertung die Grundsätze des Vertrauensschutzes einfließen. Es ist abzuwägen zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit. Bei dieser Abwägung kann der Steuerbürger allerdings nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber steuerrechtliche Freiräume für alle Zukunft beibehält und dass eine für ihn günstige Rechtslage dauerhaft erhalten bleibt (, BStBl 2001 II S. 710, wonach die Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a i. V. mit Satz 2 EStG 1990/1994 auf eine auf Jahre vor 1994 entfallende sog. Marktrendite von Optionsanleihen nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt).

Nach dem (BStBl 2001 II S. 499) verstößt der Gesetzgeber regelmäßig nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Rückwirkung belastender Gesetze, wenn er steuerrechtliche Beihilfen für Investition...