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Automation in der Steuerverwaltung; Zulassung von Vordrucken die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren und im Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren abweichen
2 Anlagen
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Automation in der Abweichende Vordrucke Steuerverwaltung im UVW und LStA-Verfahren |
Mit dem Bezugschreiben b) hatte ich Ihnen u. a. eine neu gefasste Anlage 1 übersandt, in der die ab für das Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren geltenden amtlich vorgeschriebenen Vordrucke berücksichtigt wurden. Durch einen Übertragungsfehler wurde jedoch in den Anlagen 1 c und 1 d - jeweils in Zeile 20 - das Kalenderjahr 2000 nicht berücksichtigt. Hiermit übersende ich Austauschblätter mit der zutreffenden Bezeichnung.
Die Grundsätze zur Zulassung von Vordrucken, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen (Bezugschreiben zu a)), bleiben unberührt.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe ,,Anmeldungssteuern'' sowie der Vordruckkommissionen ,,Lohnsteuer'' und ,,Umsatzsteuer'' erhalten unmittelbar einen Abdruck.