Anlage
Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere
in der Bundesrepublik Deutschland
Abschnitt II
die Einkommensteuer,
die Körperschaftsteuer,
die Gewerbesteuer und
die Vermögensteuer
einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge,
Abschnitt III
die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer;
Abschnitt IV
die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung;
in Dänemark
Abschnitt II
die Einkommensteuer an den Staat (indkomstskatten til staten),
die kommunale Einkommensteuer (kommunale indkomstskat),
Abschnitt III
die Nachlass- und Schenkungsteuer (afgift af dødsboer og gaver),
Abschnitt IV
die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung.
Fundstelle(n):
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IAAAI-02111