DBA Dänemark Anlage
Anlage

Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere

  1. in der Bundesrepublik Deutschland

    Abschnitt II

    1. die Einkommensteuer,

    2. die Körperschaftsteuer,

    3. die Gewerbesteuer und

    4. die Vermögensteuer

    einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge,

    Abschnitt III

    die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer;

    Abschnitt IV

    die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung;

  2. in Dänemark

    Abschnitt II

    1. die Einkommensteuer an den Staat (indkomstskatten til staten),

    2. die kommunale Einkommensteuer (kommunale indkomstskat),

    Abschnitt III

    die Nachlass- und Schenkungsteuer (afgift af dødsboer og gaver),

    Abschnitt IV

    die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung.

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IAAAI-02111