DBA Australien Protokoll zum Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur
Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung i.d.F. für 1972
Die Bundesrepublik Deutschland
und Australien –
von dem Wunsch geleitet, ihre
wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in
Steuersachen zu vertiefen,
in der Absicht, ein Abkommen
zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen zu schließen, ohne dadurch Möglichkeiten zur Nicht- oder
Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung zu schaffen
(einschließlich missbräuchlicher Gestaltungen, mit denen die Vergünstigungen
dieses Abkommens mittelbar Personen verschafft werden sollen, die in
Drittstaaten ansässig sind) –
sind wie folgt
übereingekommen: