Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 19 vom Fach 18 Seite 321

Handelsbilanzrecht

von Prof. Dr. Karlheinz Küting und wiss. Mitarbeitern des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Teil C: Buchführung, Inventur und Inventar

von Dipl.-Kffr. Benita Hayn Saarbrücken

I. Zweck, Aufgabe und System der Buchführung

Der Buchführung (Finanzbuchhaltung) als Teil des betrieblichen Rechnungswesens fällt in erster Linie die Aufgabe zu, innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die zu einer Veränderung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals geführt haben (Geschäftsvorfälle), systematisch zu erfassen, ordnungsgemäß zu verbuchen und zu dokumentieren. Die besondere Bedeutung der Buchführung liegt darin begründet, daß sie die Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen Rechnungslegungspflichten schafft. Denn die Finanzbuchhaltung bildet nicht nur die Grundlage für die Erstellung der Bilanz als Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, sondern auch für die Aufstellung der GuV als Gegenüberstellung der während des Geschäftsjahrs angefallenen Aufwendungen und Erträge. Diesem hohen Stellenwert der Buchführung trägt der Gesetzgeber durch die Kodifizierung zahlreicher Vorschriften betreffend die Führung der Bücher und Aufzeichnungen in den §§...