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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 1865/20 EFG 2022 S. 99 Nr. 2

Gesetze: EStG § 3b Abs. 1, EStG § 3b Abs. 2 S. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Beiträge an eine Unterstützungskasse gehören nicht zum Grundlohn

Leitsatz

Der Begriff des laufenden Arbeitslohns in § 3b Abs. 2 EStG richtet sich nicht nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt, sondern nach dem einkommensteuerrechtlich entscheidenden, tatsächlich zugeflossenen Entgelt. Beiträge an eine Unterstützungskasse sind daher nicht in den für die Bemessung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit maßgeblichen Grundlohn einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2022 S. 99 Nr. 2
EStB 2022 S. 147 Nr. 4
PAAAI-62164

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