Hartwig Maier, Gerhard Gunsenheimer, Thomas Kremer

Lehrbuch Einkommensteuer

28. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01514-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65838-9

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Lehrbuch Einkommensteuer (28. Auflage)

Anhang 1:

zu Rdn. 370 f. (Günstigerprüfung)

Beachte:

Die Günstigerprüfung i. S. d. § 10 Abs. 4a EStG ist bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2019 anzuwenden. Aus diesem Grund bleiben die Beispiele auf den Veranlagungszeitraum 2019 berechnet, sodass der Umgang mit dem Vorwegabzug dargestellt werden kann.

Beispiel 7:

Ehemann A bezieht im Kalenderjahr 2020 einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn i. H. v. 23 000 € (nicht kinderlos i. S. d. Pflegeversicherung, wohnhaft nicht in Sachsen). Die Ehefrau B hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb. B zahlt seit Jahren Beiträge für eine Lebensversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004 von jährlich 2 500 €. Für die Haftpflicht- und Unfallversicherung zahlen die Eheleute insgesamt 900 €.

Lösung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
18,6 % von 23 000 € = 4 278 €; davon die Hälfte
 
2 139 €
Der Beitrag erhöht sich um den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeber-Anteil
 
2 139 €
Altersvorsorgeaufwendungen insgesamt
 
4 278 €
Altersvorsorgeaufwendungen
4 278 €
 
 
Höchstbetrag 2020 (25 046 € × 2)
 
50 092 €
 
Kürzung des Höchstbetrages
 
0 €
 
Verbleiben
4 278 €
50 092 €
 
zu berücksichtigen
 
4 278 €
ansetzen 90 % von 4 278 €
 
3 850 €
abzüg...

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