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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 04-05 | Photovoltaikanlagen: Aktuelle Anwendungsfragen zum Liebhabereiantrag

Viele Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke möchten das neue Liebhaberei-Wahlrecht nutzen, um sich die lästige EÜR zu sparen und eventuelle Gewinne nicht mehr zu versteuern. Allerdings stellen sich in der Praxis immer mehr Fragen: Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Umsatzsteuer? Darf der erzeugte Strom zum Aufladen eines Kfz verwendet werden? Ist ein – zumindest teilweiser – Eigenverbrauch unbedingt notwendig? Die Antworten finden Sie hier.

Schon mehrfach haben wir uns mit dem vom Bundesfinanzministerium eingeräumten Wahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken befasst. Zuletzt in unserer April-Ausgabe 2022.

Danach kann auf Antrag des Steuerpflichtigen aus Vereinfachungsgründen bei der Einkommensteuer unterstellt werden: Es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht. Vorausgesetzt, der Strom wird ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Oder daneben in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Jetzt gibt es hierzu wieder Neues zu berichten. Michael Seifert hat in einem Aufsatz für das NWB-Heft aktuelle Anwendungsfragen beantwortet. Wir möchten zwei für die Praxis besonders relevante aufgreifen. Für ...