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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 17 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen

Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind nach einem aktuellen Urteil des FG Münster gemäß § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei. Nach dieser Vorschrift sind die eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen steuerfrei, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bestimmten Einrichtungen erbracht werden.

Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei. – Das hat das FG Münster jüngst entschieden.

Eine GmbH betrieb eine Seniorenresidenz bestehend aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen des betreuten Wohnens. Diese befanden sich im Gebäude des Pflegeheims. Mit den Bewohnern schloss die Klägerin Betreuungsverträge ab, die diverse Leistungen einer erweiterten Grundversorgung und Wahlleistungen einschließlich eines Notrufsystems umfassten. Die Leistungen wurden durch das im Pflegeheim eingesetzte Personal erbracht. Die GmbH vertrat die Auffassung: Diese Umsätze seien teilweise steuerfrei. Und zwar, soweit sie eng mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen zusammenhingen. Dem folgte das Finanzamt jedoch nicht.

Die F...