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Besteuerung von Restaurationsumsätzen, insbesondere bei sog. Außer-Haus-Verkäufen
Durch Artl. 4 des Gesetzes zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung stl. Vorschriften vom (BStBl I S. 873) sind mit Wirkung v. in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Sätze 2 und 3 gestrichen und in § 3 Abs. 9 die Sätze 4 und 5 angefügt worden.
Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist nunmehr keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung (Restaurationsumsatz).
Hinweise zur Besteuerung von Restaurationsumsätzen ergeben sich aus dem - BStBl I S. 1148 (USt-Kartei BMF § 1 UStG - S 7100 - Karte 40), aus dem - BStBl I S. 1039 sowie aus Abschn. 25a UStR 2000, der an die Stelle von Abschn. 161 UStR 1996 getreten ist.
Zur Klarstellung weist die OFD auf Folgendes hin:
1. Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen
1.1 Die bis zum den Regelungsinhalt des § 12 Abs. 2 Nr. 1 Sätze 2 und 3 bestimmende Abgrenzung, ob im Einzelfall eine begünstigte Lieferung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenständen oder aber eine nicht begünstigte Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle vorlag, ist ab dem in § 3 Abs. 9 Satz 5 UStG angesiedelt und betrifft die Differe...