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§ 34 KStG Wechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren; hier: Übersicht über die zeitliche Anwendung des alten bzw. neuen Rechts; Überprüfung der Steuerbescheinigungen und der Kapitalertragsteueranmeldungen
Infolge des StSenkG wird das bisherige Anrechnungsverfahren von dem sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Der Systemwechsel erfolgt nicht schlagartig. In den VZ 2001 bis 2003 können (jeweils deckungsgleich bei der ausschüttenden Köperschaft und bei den Anteilseignern) Gewinnausschüttungen, die noch dem Anrechnungsverfahren unterliegen, und Gewinnausschüttungen, für die bereits das Halbeinkünfteverfahren gilt, nebeneinander vorkommen. Ein vergleichbares Nebeneinander von altem und neuem Recht kann sich auch bei Gewinnen bzw. Verlusten aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ergeben.
Ob auf der Seite des Anteilseigners während der Übergangszeit auf eine Gewinnausschüttung einer inländischen Körperschaft oder auf die Veräußerung einer inländischen Kapitalbeteiligung noch altes oder bereits neues Recht anzuwenden ist, hängt entscheidend davon ab, ob die betreffende Körperschaft ein mit dem Kj übereinsteimmendes oder ein abweichendes Wj hat, denn das Wj ist für die erstmalige Anwendung des neuen Rechts auf der Seite der Körperschaft ausschlaggebend.
Da die Anwendungsregelungen zur letztmaligen Anwendung des Anrechnungsverfahrens bzw. zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahr...