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OFD Hannover - S 4514

§ 7 GrEStG Steuerbefreiung bei der Bestellung eines Erbbaurechts

Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob § 6 Abs. 2 GrEStG anzuwenden oder Steuerbefreiung nach § 7 GrEStG zu gewähren ist, wenn sich eine aus zwei Personen bestehende Gesamthandsgemeinschaft über ein Grundstück in der Weise auseinandersetzt, daß dem einen Gesellschafter ein Erbbaurecht an dem Grundstück eingeräumt wird und der andere Alleineigentümer des nunmehr belasteten Grundstücks wird. Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der anderen Länder wird gebeten hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

§ 7 Abs. 2 GrEStG ist anzuwenden, wenn ein Grundstück, das einer Gesamthand gehört, von den an der Gesamthand beteiligten Personen flächenweise geteilt wird. Eine flächenweise Teilung ist eine Teilung des Grundstücks in reale Teile. Bei der Bestellung eines Erbbaurechts kommt es nicht zur Realteilung eines Grundstücks in diesem Sinne. Zivilrechtlich handelt es sich lediglich um die Belastung eines Grundstücks mit dem Recht eines Dritten, auf oder unter der Oberfläche ein Bauwerk zu haben. Damit wird die Herrschaft über das Grundstück i. S. der Grundfläche verstanden in zwei - allerdings grunderwerbsteuerlich gleichgestellte - Rechte aufgeteilt. Im Gegensatz zum Sondereigentum bei der Begründung von Wohnungseigentum nach dem WEG (vg...

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