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NWB Nr. 39 vom Seite 3205

Meinungen Stellungnahmen

Dienstwagennutzung durch mitarbeitende Ehepartner

von Dipl.-Finanzwirt Bernd Harnischmacher, Essen

Die Überschrift der Pressemitteilung des Verbands der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) v. lautet ”Gezielter Schlag der BfA gegen Familienunternehmen”. Darin führt der CDH aus, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) greife durch ihre Betriebsprüfer verstärkt Sachverhalte auf, bei denen mitarbeitende Ehegatten auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (sog. 325-€-Job) in Familienbetrieben einen Geschäftswagen privat nutzen. Die BfA sei der Ansicht, dass es sich um einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) handele, wenn der mitarbeitende Ehepartner in einem Betrieb den Geschäftswagen des Firmeninhabers für Privatfahrten nutzen dürfe. Der geldwerte Vorteil werde gem. § 8 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1 v. H. desS. 3206Fahrzeuglistenpreises pro Monat als sozialversicherungspflichtiges Entgelt bewertet und dem sonstigen Lohn des AN hinzugerechnet - ungeachtet der Versteuerung der Privatnutzung beim Unternehmer - und das auch noch für alle offenen Jahre, soweit keine Verjährung eingetreten ist.

Der CDH forder...