Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Ermittlungsrechte und -pflichten von Finanzbehörden und Finanzgerichten hinsichtlich des Vorliegens einer Steuerstraftat
In hat Bilsdorfer die Folgen einer steuerlichen Verfehlung dargestellt. Seine Ausführungen, die sich vor allem mit den verfahrensrechtlichen Konsequenzen des Vorliegens einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit beschäftigen, sollen nachfolgend ergänzt werden. Hierbei wird insbesondere die Frage erörtert, inwieweit eine Bindung der Finanzgerichte und der Steuerverwaltung an die Rechtsauffassungen und die tatsächlichen Feststellungen eines Strafgerichts besteht. Es stellt sich aber auch die Frage, inwieweit die Finanzgerichte und Finanzbehörden strafprozessuale Grundsätze bei ihrer rechtlichen Bewertung heranziehen dürfen oder müssen.
I. Ermittlungsrecht oder Ermittlungspflicht
1. Finanzbehörden
Es ist allgemein anerkannt, dass die Finanzverwaltung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nicht an die Feststellungen eines Strafgerichts hinsichtlich des Vorliegens einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit gebunden ist (s. hierzu Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl. 199...BStBl 1974 II S. 125