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NWB Nr. 22 vom Seite 1740

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Die unterlassene Pflichtprüfung der GmbH - Körperschaftsteuerliche Konsequenzen -

von Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Jürgen Skok, Lünen

In NWB Heft 13/1998 Meinungen Stellungnahmen wurden die Konsequenzen dargestellt, die sich ergeben, wenn entgegen den Vorschriften des HGB die Pflichtprüfung einer (mittel-)großen GmbH unterbleibt. Mit Blick auf die Fragestellungen, die sich unter dem Gesichtspunkt der verdeckten Gewinnausschüttung (Abschn. 31 KStR) bzw. der anderen Ausschüttung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 KStG) ergeben, finden sich folgende ergänzende Anmerkungen:

I. Jahresabschluß und Gewinnverwendungsbeschluß

Sofern der Jahresabschluß der prüfungspflichtigen GmbH nicht geprüft wurde, kann er nicht wirksam festgestellt werden. Der Jahresabschluß ist nichtig. Nach herrschender Meinung ist § 256 AktG sinngemäß anzuwenden (so Pyszka, DStR 1995 S. 1335). Die Nichtigkeit kann nur durch Nachholung der unterbliebenen Pflichtprüfung geheilt werden, allerdings schlägt eine derartige handelsrechtliche Heilung der Nichtigkeit nicht auf die Ebene des Steuerrechts durch. Wenn aber der Jahresabschluß der GmbH nichtig ist, so bedeutet dies, daß auch ein sich hierauf beziehender Gewinnverwendungsbeschluß zwingend nichtig ist. Ein han...