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NWB Nr. 15 vom Seite 1116

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Läßt sich das Rechtsinstitut der Außenprüfung verfassungsrechtlich und vor dem Hintergrund einer europäischen Steuerharmonisierung noch rechtfertigen?

von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Georg Wengert und Rechtsanwalt Andreas Widmann, Singen

Das Rechtsinstitut der Außenprüfung ist schon seit langem Gegenstand kontroverser Diskussionen (vgl. Neddermeyer, Zur Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung vor dem Hintergrund der Steuerharmonisierung in der Europäischen Union, BB 1994, Beilage 10 zu Heft 16). Diesbezüglich ist insbesondere die Verfassungsgemäßheit besprochen worden. Auf die europarechtliche Komponente, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen Steuerharmonisierung, wurde dabei bisher weniger eingegangen.

I. Zweck des Rechtsinstituts der Außenprüfung

Der Zweck des Rechtsinstituts der Außenprüfung ergibt sich aus § 194 Abs. 1 AO. Danach dient die Außenprüfung der Ermittlung ”der steuerlichen Verhältnisse der Stpfl.”. Ziel ist es, die richtige Besteuerung des jeweils der Prüfung unterworfenen Stpfl. zu erreichen. Als Sonderform des Besteuerungsverfahrens hat die Außenprüfung das Ziel, die richtige Festsetzung der Steuern sicherzustellen. Als Nebenzweck ist die Durchs...