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NWB Nr. 16 vom Seite 1364

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Betriebsstätten bei gewerblichem Grundstückshandel

von Verwaltungsamtsrat Günter Gressel, München

I. Ausgangsfall

Der Stpfl., ein Einzelgewerbebetrieb, erzielte in den Streitjahren 1979-1981 in den Gemeinden A und B Einkünfte aus gewerblicher Vermietung und gewerblichem Grundstückshandel. Im Rahmen einer beim Stpfl. durchgeführten Außenprüfung änderte das FA die bisherigen GewSt-Meßbetragsveranlagungen und zerlegte diese erstmals auf die Gemeinden A und B. Als Zerlegungsmaßstab wurde - da keine Arbeitnehmer beschäftigt waren - das Verhältnis, in dem die Summe aller erzielten Betriebseinnahmen zu den in den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden erzielten Betriebseinnahmen standen, zugrunde gelegt.S. 1365

Gegen die aufgrund der Außenprüfung ergangenen Zerlegungsbekanntgaben legte die Gemeinde A Einsprüche ein, die sie damit begründete, daß nach der Wesensart des Betriebs gem. § 29 Abs. 1 GewStG nur die Arbeitslöhne für eine Zerlegung heranzuziehen seien. Deren Fehlen ziehe nicht notwendigerweise eine Zerlegung nach § 33 GewStG nach sich, zumal ein Einigungsverfahren nach § 33 Abs. 2 GewStG nicht vorangegangen war. Im übrigen sei eine Zerlegung nach § 33 GewStG nur dann durchzuführen, wenn einer beteiligten Gemeinde wesentlich...