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Senator für Finanzen, - S 2253 BStBl 1995 I 182

§ 21 EStG Einkunftserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

1. Kurzfristige Vermietung und anschließende Selbstnutzung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spricht der Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht, weil nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung - i. d. R. 100 Jahre - abzustellen ist. Der Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht ist entkräftet, wenn aufgrund objektiver Beweisanzeichen festgestellt werden kann, daß der Stpfl. das Gebäude in der Absicht angeschafft oder hergestellt hat, die Steuervorteile in Anspruch zu nehmen und es kurze Zeit danach zu veräußern ( BStBl I S. 434).

Die vorgesehene spätere Eigenutzung einer angeschafften oder hergestellten Mietwohnung ist kein derartiges Beweisanzeichen. Selbst bei Abschluß eines von vornherein befristeten Mietvertrages oder der Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses kann in der Vermietungszeit regelmäßig Einkunftserzielungsabsicht angenommen werden. Denn anders als bei beabsichtigter Veräußerung kann in diesem Fall nicht davon ausgegangen werden, daß der Stpfl...

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